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Vollkasko-Versicherung:
Wer mit dem Auto in ein Schlagloch fährt, ist selber schuld.
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Vollkasko-Versicherung

Wer mit dem Auto in ein Schlagloch fährt, ist selber schuld. Allfälligen Schaden am eigenen Wagen müssen Autofahrer jedenfalls selber bezahlen. Gut, wenn man da richtig versichert ist.

Der Winter kommt und wird die Strassen wie jedes Jahr arg zusetzen. Grosse Kälte in der Nacht und Temperaturen weit über Null tagsüber lassen Strassenbeläge zerbröseln. Gewisse Strassenzüge sind mit Schlaglöchern übersät. Und wehe, wer da hineingerät. Das Schadensbild reicht vom Platten bis zum Achsbruch.

Als Betroffener könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass Verkehrsteilnehmer keine Schlaglöcher in den Strassen dulden müssen. Dass also der Strasseneigentümer - je nachdem die Gemeinde, der Kanton oder der Bund - schadenersatz- pflichtig wird, wenn der eigene Wagen ramponiert wurde. Dem ist aber nicht so. Nur selten ist die öffentliche Hand schadenersatzpflichtig, wenn Automobilisten wegen Schlaglöchern zu Schaden kommen. Etwa dann, wenn tiefe Löcher im Strassenbelag monatelang nicht geflickt werden, oder wenn kein Hinweisschild auf die Gefahr aufmerksam macht. Das ist aber in der Schweiz kaum je der Fall.

Das Strassenverkehrsgesetz verlangt, dass die Autofahrer ihr Fahrzeug unabhängig vom Zustand der Strasse jederzeit beherrschen und unter Kontrolle haben. Fazit: Man muss die Strasse hinnehmen, so wie sie eben ist. Wer seinen Wagen in ein Schlagloch lenkt, ist selber schuld.
Was also, wenn die Fahrt in einem Schlagloch endet? Autofahrer, die eine Kollisionskasko-Versicherung - auch Vollkasko- Versicherung genannt - abgeschlossen haben, erhalten den Schaden von der Versicherung erstattet.


Wer keine solche Versicherung hat, muss den Schaden aus dem eigenen Sack berappen.

Im Gegensatz zur obligatorischen Autohaftpflicht- versicherung, die Dritten zugefügte Schäden übernimmt, steht die Kollisionskasko für Schäden gerade, die der Automobilist seinem Fahrzeug selber zugefügt hat.
Die Kollisionskasko ist freiwillig - ausser bei entsprechenden Leasingverträgen -, lohnt sich aber für alle Fälle, egal welche Schäden zustande kommen. Die Prämiendifferenz zur Teilkasko ist je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich.

Verlangen Sie bei Ihrem Versicherungsberater eine unverbindliche Motorfahrzeugofferte mit Vollkasko-Versicherung, falls Sie diese Deckung nicht bereits versichert haben.


Luciano Nardone
Dipl. Finanzberater IAF

Mitglied vom:
- Finanz Planer Verband Schweiz FPVS
- Gewerbeverein Wil GVW
- Hauseigentümerverband HEV-SG

VAG-Registernummer 19296